Reinigung der Unterkunft während dem Aufenthalt:
Wir sind eine Selbstversorgerunterkunft!
Die Reinigung und Pflege der Zimmer / Wohnungen und Küche ist von
den Monteuren selber zu leisten !
Wir setzen - aber - voraus, dass alle 6 bis 7 Tage die Herren ihre Unterkunft reinigen.
ES steht alles hierzu bereit.
Jeweils in der Küche finden die Herren ausreichend Putz Utensilien sowie Staubsauger.
Oder wir reinigen und es wird Ihnen mit 20€ / Stunde unmittelbar in Rechnung gestellt. In den Wohnungen ist hier mit ca. 4 Stunden zu rechnen. Zimmer je 1 Stunde.
Bettwäsche ist immer bereits bei Einzug aufgezogen.
Die Bettwäsche wird durch uns bei längerem Aufenthalt ca. alle 2 1/2 bis 3 Wochen gewechselt. ( ein fester Tag kann hierzu nicht garantiert werden, es geht je nach Kapazität von Personal )
Aber Wünsche dürfen angesprochen werden.
Handtücher: Gibt es nur auf Bestellung. Hier sind es 2 normale 50x100 cm pro Person. große Badelaken führen wir keine.
Schlafen die Herren OHNE die Betten zu beziehen, stellen wir pro Bett 150 € in Rechnung und die Herren können dann bei Auszug Ihre Bettdecke und Kopfkissen mit nehmen.
Wir müssen aus Hygienischen Gründen dann neue kaufen.
Die hier aufgeführten Kosten, werden - sofort - bei entstehen, noch während des Aufenthalt in Rechnung gestellt.
Backofen und Herd: Nach jeder Nutzung sauber machen. Backpapier nutzen ist Pflicht. ! ! Reinigung 10 € ! !
Der Zustand wird wöchentlich kontrolliert.
Endreinigung / Zwischenreinigung
Die Endreinigung kommt dazu. Hier wird nur der tatsächliche Zeitaufwand berechnet. Dieser ist in jeder Wohneinheit anders. Bei wöchentlicher Buchung fällt diese auch an. Bei Verlängerungen werden wir eine Zwischenreinigung mit auf die Rechnung setzen.
Müllentsorgung:
Ist nicht Bestandteil Ihrer Buchung! Der Müll muss auf der Baustelle entsorgt werden! Sollte Ihnen das nicht möglich sein, sprechen Sie uns bitte an. Bei ordnungsgemässer Trennung wird der Müll kostenlos entsorgt.
Unsortierter Müll wird nicht angenommen oder wird mit 30 Euro/Tüte berechnet. Entsorgung des Mülls ist nur in unseren zur kostenlosen Verfügung gestellten Tüten möglich!
Glas und Bio Müll muss selbst in die öffentlichen Behälter gebracht werden.
Es ist nicht erlaubt, die Firmenfahrzeuge auf unserem Grundstück zu waschen.
Schuhe dürfen NICHT in die Waschmaschine. Bei Missachtung berechnen wir 20 €.
Energiekosten:
Unsere Preise verstehen sich inkl. Nebenkosten. Stellen wir jedoch einen erhöhten Energieverbauch fest, durch zum Beispiel: Dauerkippfenster , wird nachträglich eine Nebenkostenrechnung für den erhöhten Verbrauch der Heizkosten in Rechnung gestellt! Dazu gehört auch, das in den Küchen mit Spülmaschine diese bitte immer voll gemacht wird, ( es ist genug Geschirr vorhanden ) Und erst im vollen Zustand anmachen. Küchen ohne Spülmaschine haben eine Spülschüssel in denen gespült werden soll.
Das Aufstellen von elektrischen Geräten (wie. z.B. Heizgeräte, Kühlboxen usw.) ist NICHT erlaubt.
Diese werden von uns eingesammelt und bei Abreise wieder zurück gegeben.
Wir notieren Zählerstände bei Einzug. Stellen wir einen überdurchschnittlichen Stromverbrauch fest, so wird dieser in Rechnung gestellt.
Im Preis ist eine Raumtemperatur von 20 / 21 C. kalkuliert .
Tagsüber wenn alle Männer arbeiten sind, wird die Raumtemperatur automatisch gesenkt. Zum Abend erhöht sich diese auch wieder automatisch.
Wir können unsere Preise nur halten, wenn auch umsichtiges Verhalten seitens der Mieter erfolgt! Vielen Dank.
HAFTUNG:
Der Vermieter haftet nicht für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen oder Installationen sowie für Beeinträchtigungen jeder Art von Außen. Eine Preisminderung ist insofern ausgeschlossen. Der Gast haftet für alle entstandenen Schäden durch unsachgemäße Anwendung in voller Höhe. Diese werden Ihnen noch während des Aufenthalt in Rechnung gestellt.
Die Benutzung der Unterkunft, Zimmer, Treppen, Einrichtung und des restlichen Grundstücks sowie Parkplatz erfolgt auf eigene Gefahr auch im Winter oder bei Nässe.
Für Verluste von Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht!"
Wir übernehmen in und außerhalb des Hauses keine Haftung!
Videoüberwachung:
Unser Außenbereich wie der Parkplatz wird von uns 24 Stunden zur Sicherheit unserer Gäste videoüberwacht ( bei Bewegung)
Sorgfaltspflicht der Unterkunft:
Die Unterkunft muss bei Verlassen verschlossen werden ! ! Sie haften in vollem Umfang sofern Sie fahrlässig die Wohnung offen stehen haben und es zu Verlust von Eigentumsgegenständen des Vermieters kommt. Diese werden in vollem Umfang zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt"!
Besichtigungsklausel: Der Eigentümer kann nach § 242 BGB die Zimmer / Wohnungen betreten, wenn er in der Wohnung etwas austauschen oder reparieren muss, oder wenn er neuen Mietinteressenten die Räumlichkeiten zeigen will.
Der Vermieter behält sich sein Eigentumsrecht sowie Hausrecht vor und ist berechtigt oder einer seiner Bevollmächtigten die Unterkünfte jederzeit ohne Absprache zu betreten.
Haus-und Eigentumsrecht:
Desweiteren gilt das Hausrecht des Eigentümer, sofern er Probleme oder Unstimmigkeiten seitens seines Hauses vorfindet. Er kann dadurch jederzeit von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die Unterkunft jederzeit betreten ohne den Gast darüber vorab zu informieren!
Wir sind jederzeit berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z.B. höhere Gewalt oder andere von dem Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, die Mietsache unter falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurde, die Mietsache zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird. Wir aus begründetem Anlass die Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistung, die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste, Nachbarn oder das Ansehen der Vermieterin in der Öffentlichkeit gefährdet. Das Mietobjekt verschmutzt oder beschädigt, gegen das Rauchverbot verstößt oder die Sicherheit der Wohnung oder das Eigentum gefährdet wird. ! Dies kann ein einzelner Bewohner sein, oder die ganze Gruppe. Die Kündigung aus o.g.Gründen, kann unter Umständen auch auf nur einzelne Personen reduziert werden. Wir behalten uns vor, bei Verstößen einzelner Personen, ein Hausverbot aus zu sprechen.
WLAN Bedingungen!
Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN:
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN.
Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Objekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck.
Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit dem üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt